Ohne eine fundierte Güterabwägung kommt kein Tierversuch aus. Einerseits muss der Forscher seinem eigenen Gewissen entsprechend sein Vorhaben vor sich vertreten können. Andererseits ist er auch durch den Gesetzgeber verpflichtet, eine Güterabwägung vorzunehmen. Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis oftmals gar nicht so einfach. Und dementsprechend kommt es immer wieder bei Gesuchsanträgen zu Rückfragen der Behörden.
In diesem vorlesungs- und gruppenarbeitsbasierten Kurs lernen die Teilnehmenden:
- mehr über die Relevanz dieses Teils des experimentellen Lizenzantrags
- Tipps und Tricks, wie man einen guten Güterabwägungstext schreibt
- verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Güterabwägung kennen und verstehen, wie die Behörden diese Argumentationen beurteilen
Dieser Workshop richtet sich an all diejenigen, die einen Versuchsantrag schreiben werden. Anfänger wie erfahrene Forscher sind gleichermassen willkommen.
Die TeilnehmerInnen müssen im Tierversuchsbereich tätig sein (al Versuchsdurchführenden, VersuchsleiterInnen, Kantonale Kommission, KVET, …).
Dieser Kurs ist von der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) offiziel anerkannt.
Hochschulangehörige in der Schweiz: CHF 250.-
Industrieangehörige, Externe oder Institutionen im Ausland: CHF 380.-
Bitte beachten Sie, dass volle Kursgebühren bei kurzfristiger Stornierung (innerhalb 3 Wochen vor Kursbeginn) oder bei Abwesenheit anfallen. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, den Veranstalter des Kurses vor Ablauf der Frist von 3 Wochen vor Kursbeginn über die Stornierung zu informieren, um die Abrechnung des Kurses zu vermeiden. Die Stornierungsgebühren werden durch die zunehmende Anzahl an kurzfristigen Absagen notwendig und sind auch bei anderen Anbietern eine gängige Praxis.
Die Versicherung is Sache der Teilnehmerin / des Teilnehmers.
Daten aus Kursevaluationen, die anonym erhoben werden, können für die Erstellung institutioneller Berichte (z. B. den Jahresbericht unseres Instituts) sowie zur Erfüllung von Anforderungen kantonaler oder eidgenössischer Behörden verwendet werden. Sie können auch für wissenschaftliche Publikationen genutzt werden.
Falls Anmeldedaten verwendet werden, werden diese vollständig anonymisiert, um die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.
Für die Aufbewahrung dieser Daten gibt es keine zeitliche Begrenzung. Nicht anonymisierte Anmeldedaten werden auf sicheren UZH-Servern gespeichert, die den Datensicherheitsstandards der Universität entsprechen. Diese nicht anonymisierten Daten (Kursevaluationen) stellen kein Risiko dar, da sie keiner einzelnen Person oder einer bestimmten Institution bzw. Firma zugeordnet werden können.
Mit diesem Hinweis werden die Teilnehmenden darüber informiert, dass eine solche Nutzung ohne weitere individuelle Benachrichtigung erfolgen kann, da ausschliesslich anonyme oder anonymisierte Daten verwendet werden.