Dieser Kurs wird speziell für Personen angeboten, die nicht das ganze LTK Modul 1 (oder 20) absolvieren müssen. Es handelt sich prinzipiell um:
- Tierärzte/innen, die mit Tieren arbeiten, für die sie schon eine Ausbildung haben (Pferd, Hund, Schwein, Wiederkäuer, ...)
- Personen, die im Ausland schon einen ähnlichen Kurs wie das Modul 1 (20) gemacht haben, aber noch alle oder eines der 3 folgenden Themen ergänzen müssen: Ethik, Tierschutzgesetzgebung, Alternativmethoden / 3Rs
Bitte kontaktieren Sie Ihr Kantonales Veterinäramt und erkundigen Sie sich, ob Sie das ganze Modul 1 (20) oder nur das Modul EGA absolvieren müssen, um als Versuchdurchführende Person in der Schweiz anerkannt zu werden.
Dieser Kurs wird auch als Weiterbildung anerkannt, wenn der Einführungskurs (Modul 1 oder 20) vor Januar 2008 absolviert wurde.
Dieses Modul findet einmal pro Monat im Wechsel auf Deutsch oder Englisch statt, wenn mindenstens 10 TeilnehmerInnen registriert sind.
Am Ende des Kurses muss eine schriftliche Prüfung absolviert werden, um den Erwerb von Wissen zu bestätigen. Diese Prüfung ist nach schweizerischem Recht vorgeschrieben.
Dieser Kurs ist vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen als offizielle Ausbildung in der Schweiz für Experimentatoren oder als Weiterbildung in der Schweiz von der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte VSKT anerkannt.
Dieser Kurs wird ab mindestens 10 Personen durchgeführt.
Angehörige UZH/ETH: keine Gebühr
Andere Hochschulangehörige in der Schweiz: CHF 250.-
Industrieangehörige, Externe: CHF 380.-